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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern.
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Einkaufsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.
Unsere Angebote sind bis zur Annahme hinsichtlich der Liefermöglichkeit freibleibend.
Der Mindestbestellwert beträgt 300.- € ohne Ust.
Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Vertragsabschluß berechtigt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, allerdings nur sofern wir den Umstand, dass unser Zulieferer uns nicht beliefert, nicht zu vertreten haben und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen hatten und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar war, nicht mit zumutbarem Einsatz von uns behoben werden kann und nicht nur vorübergehend ist.
Wir werden unseren Kunden unverzüglich informieren, sollte die von uns geschuldete Ware nicht verfügbar sein. Eine von unserem Kunden bereits erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Falle unverzüglich zurück erstatten.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.
Von uns genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich. Um ihre Einhaltung sind wir bemüht.
Bei Überschreitung der Leistungszeit wird uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden voraus.
Die Preise basieren auf der jeweils gültigen Preisliste. Sie verstehen sich in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager. Ab 950.- € Nettoauftragswert liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig.
Im Verzugsfalle berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, mindestens aber 11 % p.a.. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Es ist dem Kunden unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüberhinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Verträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluß die wirtschaftliche Situation des Kunden verschlechtert.
Geringfügige Abweichungen der Technik, der Form, der Farbe und der Maße des Liefergegenstandes gegenüber dem bestellten Liefergegenstand stellen keinen Mangel dar, soweit wir für die Beschaffenheit keine Zusicherung erklärt oder eine Garantie übernommen haben und der vertragsgemäße Gebrauch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab Übergabe, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen, nachdem sie erkannt wurden, anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige.
Lässt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt der Liefergegenstand als vertragsgemäß.
Im Mangelfalle sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, so ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder zum Rücktritt vom Vertrag (Rückgängigmachung des Vertrags) berechtigt.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag nach fehlgeschlagener Ersatzlieferung oder Nachbesserung, besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Gleiches gilt für technische Beschreibungen, Farb-, Form- und Größenangaben in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten.
Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware wird von uns nicht übernommen.
Weiter haften wir bei Pflichtverletzungen durch einfache Fahrlässigkeit von wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
Darüber hinaus haften wir nicht.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreiszahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Mit Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von unserem Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt unser Eigentumsvorbehalt.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden, jederzeit widerruflich mit dem Einzug der Forderungen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl bis zum Erreichen der vorbezeichneten Grenze frei zu geben.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Rechnung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern und uns auf Anforderung die Zahlung der fälligen Prämien nachzuweisen.
Der Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Saarbrücken.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Saarbrücken.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Klauseln nicht.